Diabetes Themen

03.09.2009

Diabetikerprodukte Teil 4

von pta0804 in Allgemein, Ernährung

Zum Abschluß des Themas Diabetikerprodukte soll nun der 2. Teil der rechtlichen Grundlage von der Diätverordnung folgen.

Verordnung über diätetische Lebensmittel (Stand: Neugefasst durch Bek. v. 28. April 2005 I 1161; geändert durch Art. 1 V v. 15. November 2006 I 2654)

DiätV § 12

(2) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 dürfen:

1. Laktose für Süßstoffe als Trägerstoff zugesetzt sein, sofern die Mischung eine mindestens zwanzigfache Süßkraft im Verhältnis zu Saccharose hat,

2.  Maltodextrine als Trägerstoff zugesetzt sein, sofern der Anteil am verzehrfertigen Lebensmittel nicht mehr als zwei Hundertteile beträgt,

3.  Fructosesirup mit einem Gehalt von höchstens 5 Hundertteilen Glukose in der Trockenmasse zugesetzt sein, sofern es sich um einen technologisch unvermeidbaren Restgehalt handelt.

(3) Als diätetische Lebensmittel für Diabetiker dürfen

1. Mahlzeiten nur, wenn sie den Anforderungen des § 14a entsprechen,

2. Brot nur mit einem Brennwert von höchstens 840 Kilojoule oder 200 Kilokalorien pro 100 Gramm,

3. Bier nur mit einem Gehalt von nicht mehr als 0,75 Gramm der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Kohlenhydrate in 100 Millilitern gewerbsmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht werden; Absatz 1 bleibt unberührt.

-Ende-


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