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Informationen zu Diabetes mellitus, der Zuckerkrankheit

Ein “Diabetiker-Lebensmittel”  muss, um die Kennzeichnung “für Diabetiker geeignet”  zu erhalten, rechtliche Anforderungen erfüllen. Diese werden durch die Diätverordnung vorgegeben.

Verordnung über diätetische Lebensmittel (Stand: Neugefasst durch Bek. v. 28. April 2005 I 1161; geändert durch Art. 1 V v. 15. November 2006 I 2654)

DiätV § 12

(1) Diätetische Lebensmittel für Diabetiker müssen folgenden Anforderungen entsprechen:

1.  Der Gehalt an Fett oder Alkohol darf gegenüber vergleichbaren Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs nicht erhöht sein

2. D- Glucose, Invertzucker, Disaccharide, Maltodextrine und Glucosesirup dürfen nicht zugesetzt sein, anstelle dieser Stoffe durfen nur Fructose sowie Süßungsmittel nach Maßgabe der Anlage 2 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung zugesetzt sein.

Der 2 .Teil der rechtlichen Grundlage folgt beim nächsten Artikel.

Geschrieben am 27. August 2009
Kategorie: Ernährung
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